Auszug aus der Vereinssatzung:
§ 4: Erwerb der Mitgliedschaft Der Antrag auf Aufnahme in den Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung, bei Minderjährigen mit Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters. Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium. Die aufgenommene Person erwirkt die Rechte als Mitglied erst nach Entrichtung des Beitrages für den lfd. Zahlungszeitraum. Sie erkennt durch ihren Eintritt die Satzung als bindend an.
§ 5: Beendigung der Mitgliedschaft Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich und hat durch eingeschriebenen Brief an den Vereinsrat oder das Präsidium zu erfolgen. Der Mitgliedsbeitrag ist jedoch für das laufende Kalenderjahr, in dem die Abmeldung erfolgt, voll zu entrichten.
Die monatlichen Beiträge gliedern sich wie folgt:
Bis 6-Jährige
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2,00 EURO
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7 bis 14 Jahre
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3,75 EURO
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15 bis 17 Jahre
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3,75 EURO
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Erwachsene ab 18 Jahre
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6,35 EURO
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Passive ab 18 Jahre
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3,75 EURO
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Wehrpflichtige u. Sozialdienstleistende, Schüler u. Studenten über 18 Jahre (gegen Nachweis)
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3,75 EURO
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Höchstbeitrag für Familien mit Kindern bis 17 Jahre
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14,20 EURO
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Personengesellschaften und juristische Personen
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6,35 EURO
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Stichtag: 01.01. eines Jahres
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