Auszug aus der Vereinssatzung:
§ 4: Erwerb der Mitgliedschaft
Der Antrag auf Aufnahme in den Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung, bei Minderjährigen mit Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters. Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
Die aufgenommene Person erwirkt die Rechte als Mitglied erst nach Entrichtung des Beitrages für den lfd. Zahlungszeitraum.
Sie erkennt durch ihren Eintritt die Satzung als bindend an.
§ 5: Beendigung der Mitgliedschaft
Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich und hat schriftlich an den geschäftsführenden Vorstand
zu erfolgen. Der Mitgliedsbeitrag ist jedoch für das laufende Kalenderjahr, in dem die Abmeldung erfolgt, voll zu entrichten.
Neue Mitglieder heißen wir immer gerne willkommen. Um bei uns mitzumachen, solltest du mindestens das Seepferdchen-Abzeichen haben.
Möchtest du dir die Schwimmgemeinschaft erst einmal anzusehen, bevor du dich anmeldest? Dann komm einfach montags um 17:30 zu unserem Training und nimm ganz unverbindlich teil.
Bis 6-jährige | 2,50 € |
7 - 17-jährige | 5,00 € |
Erwachsene ab 18 Jahren | 7,00 € |
Passive ab 18 Jahren | 3,75 € |
Wehrpflichtige u. Sozialdienstleistende, Schüler u. Studenten über 18 Jahre (gegen Nachweis) | 3,75 € |
Höchstbeitrag für Familien mit Kindern bis 17 Jahre | 14,50 € |
Personengesellschaften und juristische Personen | 7,00 € |
Mutter und Kind bzw.Vater und Kind, soweit Elternteil nicht bereits aktives Mitglied ist | 6,25 € |
Stichtag ist der 1. Januar eines Jahres | |
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